1. Allgemeines
1.1 Ambotiq – Jan Rieck-Blankenburg, Einzelunternehmer, Sigurdstraße 22, 24939 Flensburg (im Folgenden „Anbieter“), bietet Dienstleistungen im Bereich KI-gestützter Automations-, Sales- und Prozesssysteme sowie Unternehmensoptimierung an.
1.2 Für Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden „Kunde“) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB sowie an Gewerbetreibende und Selbstständige. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, die Leistungen ausschließlich für seine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen. Verbraucher sind von der Nutzung ausgeschlossen.
1.4 Der Anbieter erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich auf Grundlage des jeweiligen Einzelvertrags oder Angebots in Verbindung mit diesen AGB.
1.5 Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Textform (z. B. E-Mail).
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2. Umfang und Ausführung von Leistungen
2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:
• KI-gestützte Automationen
• Sales- und CRM-Automatisierung
• Umsatz-Rückgewinnungssysteme
• Prozess- und Systemoptimierung
• Implementierung von KI-Agenten und digitalen Workflows
2.2 Der Anbieter schuldet die vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch einen konkreten wirtschaftlichen Erfolg, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich im jeweiligen Angebot oder Vertrag garantiert wurde.
2.3 Die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung deckt die dort definierten Leistungen ab. Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer oder externe Dienstleister einzusetzen. Vertragspartner bleibt stets der Anbieter.
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3. Mitwirkungspflicht des Kunden
3.1 Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert die aktive Mitwirkung des Kunden. Beide Parteien arbeiten kooperativ zusammen.
3.2 Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig bereit. Dazu gehören insbesondere:
• CRM-Zugänge
• Kommunikations-Tools
• Marketing- und Lead-Daten
• Ansprechpartner
• Feedback und Freigaben
3.3 Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Projektlaufzeiten entsprechend. Ein Anspruch auf Rückerstattung entsteht hieraus nicht. Eine fehlende Mitwirkung gilt spätestens nach 5 Werktagen ab Aufforderung durch den Anbieter als verzögert.
3.4 Für die Umsetzung können zusätzliche Software- oder Drittanbieter-Tools erforderlich sein. Kosten hierfür sind nicht in der Vergütung des Anbieters enthalten.
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4. Pflichten zur Vertragserfüllung
4.1 Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden erst ab dem vereinbarten Starttermin und innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht.
4.2 Der Kunde ist für alle von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich und stellt sicher, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
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5. Besondere Bestimmungen für Dienstleistungen und Implementierungen
5.1 Die im Rahmen der Zusammenarbeit entwickelten Systeme, Strategien und Automationen dürfen ausschließlich für das eigene Unternehmen des Kunden genutzt werden. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder der Verkauf der bereitgestellten Systeme oder Strategien an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters untersagt.
5.3 Wird ein Startdatum vereinbart, kann dieses einmalig um bis zu 30 Tage verschoben werden, sofern dies mindestens 7 Tage vor Projektstart schriftlich mitgeteilt wird.
5.4 Wird kein Startdatum vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss einen Projektstart festzulegen.
5.5 Der Anbieter ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit sofortiger Wirkung zu beenden, sofern der Kunde unwahre oder unvollständige Angaben gemacht hat. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund für beide Parteien.
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6. Vergütung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.
6.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung vor Projektstart fällig.
6.3 Bei Ratenzahlungen gelten die im Angebot definierten Zahlungspläne.
6.4 Unterlässt oder verzögert der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt.
6.5 Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das vom Anbieter benannte Konto. Eventuelle Bankgebühren trägt der Kunde.
6.6 Eine einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden ist nicht zulässig.
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7. Garantiebestimmungen
7.1 Garantien für den Erfolg einer Leistung gelten ausschließlich für Leistungen, die im Angebot oder Vertrag ausdrücklich als garantiert gekennzeichnet sind.
7.2 Sofern vereinbart, gilt die Garantie: „20.000 € zusätzlicher Auftragseingang aus bestehenden Leads innerhalb von 30 Tagen nach Launch des Systems“
Die Garantie bezieht sich auf schriftlich bestätigten Auftragseingang (Netto- Auftragsvolumen), nicht auf tatsächliche Zahlungseingänge.
7.3 Der Kunde sichert zu, dass für die Inanspruchnahme der Garantie mindestens 500 reaktivierbare Leads mit gültigen Kontaktdaten vorliegen. Als reaktivierbare Leads gelten ausschließlich echte, selbst gewonnene Kontakte mit grundsätzlichem Interesse am Angebot; gekaufte oder fremdbezogene Listen sind ausgeschlossen.
Zudem bestätigt der Kunde, dass:
• diese Leads zuvor nicht unsystematisch oder übermäßig bespielt wurden,
• der durchschnittliche Auftragswert mindestens 5.000 € netto beträgt (sofern nicht anders vereinbart),
• eine historische Abschlussquote von mindestens 20 % vorliegt (mindestens 1 Abschluss pro 5 Terminen),
• alle durch das System generierten Anfragen innerhalb von 48 Stunden bearbeitet werden,
• sämtliche zur Umsetzung erforderlichen Zugänge, Daten und Ressourcen vollständig bereitgestellt werden.
Der Kunde bestätigt diese Bedingungen mit der Unterschrift des jeweiligen Einzelvertrags.
7.4 Wird das zusätzliche Auftragsvolumen von 20.000 € netto innerhalb von 30 Tagen nach Launch trotz erfüllter Voraussetzungen nachweislich nicht erreicht, führt der Anbieter die vereinbarte Leistung ohne zusätzliche Vergütung fort, bis das genannte Auftragsvolumen erreicht wurde. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen besteht nicht.
Die Darlegungs- und Nachweispflicht für das Vorliegen eines Garantiefalls liegt beim Kunden.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf Maßnahmen im direkten Einflussbereich des Anbieters.
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8. Haftung
8.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
8.3 Die Haftung ist auf die Höhe der vom Kunden gezahlten Vergütung begrenzt.
8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
8.5 Vertragliche Ansprüche wegen Pflichtverletzungen verjähren nach einem Jahr, es sei denn, es handelt sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder um vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
8.6 Für durch den Anbieter schuldhaft verursachte Vermögensschäden besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 125.000 € je Schadensfall, soweit und im Umfang Versicherungsschutz besteht.
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9. Geheimhaltung und Urheberrecht
9.1 Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen.
9.2 Diese Pflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
9.3 Alle vom Anbieter erstellten Systeme, Dokumentationen und Strategien unterliegen dem Urheberrecht.
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10. Datenschutz
10.1 Es gelten die jeweils aktuellen
Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
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11. Referenznennung
11.1 Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden zu Marketing- und Referenzzwecken zu nennen.
Dies umfasst Logos, Case Studies, Ergebnisse und Bewertungen, es sei denn der Kunde widerspricht schriftlich vor Vertragsabschluss.
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12. Abwerbeverbot
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, Mitarbeiter oder Dienstleister des Anbieters während der Zusammenarbeit sowie 6 Monate danach nicht abzuwerben oder direkt zu beauftragen.
12.2 Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 25.000 € pro Verstoß. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.
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13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort ist Flensburg.
13.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Flensburg, sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist.
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14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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15. Salvatorische Klausel
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Stand: 12.02.26